Die Rechtsanwaltskanzlei NH Abogados beginnt Ihre Vortragsreihe mit einen Vortrag über Internationales Erbrecht vor der Vereinigung “Der Deutschsprachige Tisch”

1 enero, 2013 Creador por: nhabogados

Am 10. Dezember hat die Vereinigung “Der Deutschsprachige Tisch”, mit Sitz in Orihuela Costa, einen Vortrag mit anschließender Fragerunde über das Thema Internationales Erbrecht organisiert. Die Rechtsanwaltskanzlei Navarro & Hernández Abogados hat im Rahmen Ihres pro-bono Engagements daran teilgenommen und standen nach Ihrem interessanten Vortrag für Fragen zur Verfügung.

Die Absicht dieser Veranstaltung war unterschiedliche rechtliche Aspekte des Versterbens unter Berücksichtigung des internationalen Erbrechtes darzustellen. Der Vortrag war in drei Teile untergliedert: die Phase vor dem Versterben, der plötzliche Todesfall und die anschließenden rechtlichen Maßnahmen. Folgende Inhalte wurden während des Vortrages berücksichtigt: Testamentserbfolge oder gesetzliche (auch testamentslose) Erbfolge, das Testament in Spanien und/oder im Ausland, das anwendbare Erbrecht und das Rechtsinstrument, die Internationale Rechtsprechung im Falle einer Testamentsanfechtung, der Standort des Erbes, die Residencia (Hauptwohnsitz) in Spanien des Erblassers und der Erben, die steuerlichen Verpflichtungen in Spanien, sowie die steuerlichen Befreiungen in dem autonomen Gebiet Valencias, etc.

Es wurde auch auf die Wichtigkeit hingewiesen, sich nur von einen qualifizierten Rechtsanwalt beraten zu lassen, der offiziell im Register der Anwälte eingeschrieben ist. Das Register der obersten Vertretung der spanischen Anwaltschaft als maximale Autorität zu diesen Thema ist im Internet unter folgenden Link zu finden:https://www.ventanillaunicaabogados.org/vup/index.jsp?rvn=1. In diesem Register sind alle Rechtsanwälte Spaniens eingeschrieben, die legal den Rechtsberuf ausüben dürfen. Alle Personen, die hier nicht aufgelistet sind und sich als Anwälte ausgeben, sind keine qualifizierten Juristen. Vorsicht: Immobilienmakler, Rechtsberater,  Wohnungsverwalter, Versicherungsvertreter, Übersetzer und andere Dienstleister meinen häufig Ahnung über Rechtsfragen zu haben, sind aber keine Rechtsanwälte.

Des weiteren wurde die Bedeutsamkeit der neuen Verordnung der Europäischen Union 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Europarats vom 4. Juli 2012 bezüglich grenzüberschreitendes Erbrecht erwähnt, die im Jahr 2015 in Kraft treten wird und nach der das anwendbare Erbrecht nicht aufgrund der Nationalität des Erblassers, wie es das Spanische Zivilrecht gemäß Artikel 9.8 des Spanischen BGB reguliert, sondern aufgrund des Hauptwohnsitzes des Verstorbenen bestimmt wird. Diese Verordnung erfordert eine Umgestaltung und Rechtsangleichung der Nationalen Gesetzgebung, die der Europäischen Verordnung widerspricht.

 

Autorin María Dolores Hernández Ruiz, Navarro & Hernández Abogados, 16. Dezember 2012

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